Hafen- & Länderinfos

Das Opernhaus von Sydney samt Hafen aus Vogelperspektive

Fragen & Antworten

Was kann ich in den Häfen unternehmen und brauche ich für eine Erkundungstour andere Dokumente als meinen Reisepass? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Ihnen auf dieser Seite.



Wichtiger Hinweis: Für alle Neubuchungen ab 15.07.2025 gelten ausschließlich die Informationen zum neuen AIDA Tarifmodell und die Reisebedingungen (AGB) mit Gültigkeit ab 15.07.2025. Auch die Getränkepakete wurden zum 15.07.2025 angepasst. Anderslautende Informationen auf unseren Internetseiten aktualisieren wir schnellstmöglich.

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Allgemeines zu Hafen- & Länderinfos


  • Welche AIDA Ausflüge werden angeboten?

    Sie können alle für Ihre Reise verfügbaren Ausflüge direkt auf myAIDA einsehen und buchen. 

    Sie haben noch keine Reise gebucht und möchten myAIDA entdecken? Lassen Sie sich von unseren vielfältigen Ausflugsangeboten und weiteren Services inspirieren und nutzen Sie unsere myAIDA Vorschau. So sind Sie mit allen wichtigen Informationen rund um unsere Ausflüge versorgt.

  • Welche Ausflüge gibt es?

    In Begleitung unserer professionellen AIDA Scouts können Sie die schönsten Orte der Welt ganz entspannt oder sportlich entdecken. Eine Auswahl unseres aktuellen AIDA Ausflugsangebotes haben wir hier für Sie zusammengestellt:

    • Panoramafahrten
    • AIDA Bikingtouren
    • Abenteuer (z. B. Jeepsafari, Kajak-Tour, Segeltörn)
    • Familienausflüge
    • Landschaft, Städte & Kultur entdecken (z. B. Helikopter-Rundflug, Wandern, Klettern)
    • Strandausflüge

    Einen kompletten Überblick über alle angebotenen Ausflüge finden Sie auf myAIDA. Hier können Sie Ihre Lieblingsausflüge bis kurz vor Reisebeginn auch ganz bequem von zu Hause aus buchen und erhalten sogar noch einen Preisvorteil von bis zu 15% gegenüber der Buchung an Bord je nach Verfügbarkeit..

  • Wo finde ich Ausflugsinformationen zum Herunterladen?

    Ausflugsinformationen und alles Wissenswerte rund um Ausflüge während Ihrer AIDA Kreuzfahrt finden Sie auf www.aida.de/ausfluege oder in Ihrem persönlichen Reiseportal myAIDA unter "Reise planen".

  • Wie wird die Qualität der AIDA Ausflüge sichergestellt?

    Wir arbeiten vor Ort ausschließlich mit renommierten und erfahrenen Agenturen zusammen. Diese müssen zahlreiche Kriterien erfüllen, bevor AIDA einer Zusammenarbeit zustimmt. Durch intensive Schulungen unserer Scouts, Golflehrer und Taucher stellen wir sicher, dass unsere Mitarbeiter die örtliche Reiseleitung optimal unterstützen können. Jeder Ausflug wird im Nachgang durch umfangreiche Protokolle und Checklisten bewertet. Diese werden an Bord durch die Vorgesetzten noch am gleichen Tag ausgewertet, um ggf. sofort auf evtl. Missstände reagieren zu können.

  • Sind AIDA Ausflüge sicher?

    Sicherheit ist wie beim gesamten Schiffsbetrieb auch auf allen AIDA Ausflügen oberstes Gebot. Bereits in der Planungsphase vor Beginn einer Saison müssen die Agenturen nachweisen, dass sie alle Ausflüge sicher und möglichst komfortabel durchführen können. Während der Saison überprüfen die AIDA Mitarbeiter unter Leitung des Shore Operations Managers regelmäßig alle auf Ausflügen benutzten Verkehrsmittel wie Busse, Boote, Jeeps etc. auf etwaige Sicherheitsmängel. Durch die permanente Überwachung und Dokumentation der Sicherheitsstandards können wir sofort auf Abweichungen reagieren. Die Ergebnisse werten wir regelmäßig zusammen mit den Teams an Bord sowie den durchführenden Agenturen aus. Selbstverständlich kommen als Vertragspartner nur Agenturen in Frage, die dauerhaft unsere hohen Sicherheitsstandards erfüllen oder übertreffen.

    Darüber hinaus überwachen unsere Spezialisten in Deutschland gemeinsam mit lokalen Behörden dauerhaft die Sicherheitslage in allen von AIDA angelaufenen Regionen. So stellen wir sicher, dass wir nur Ausflüge in möglichst sichere Gegenden anbieten. Im Zweifel wird ein Ausflug lieber abgesagt, um die Sicherheit unserer Gäste nicht zu gefährden.

  • Welche Gesundheitshinweise sollte ich beachten?

    Da die Sonnenstrahlung an Deck eines Schiffes intensiver ist, empfehlen wir eine Sonnenbrille und eine Kopfbedeckung zu tragen sowie Sonnenschutzmittel mit ausreichendem Lichtschutzfaktor zu verwenden. In tropischen und subtropischen Regionen empfehlen wir die Verwendung von geeignetem Mückenschutz. Beim Auftreten von Krankheitssymptomen, insbesondere von Magen- Darm-Erkrankungen oder Fieber, empfehlen wir eine umgehende Vorstellung im Bordhospital. Bitte trinken Sie in den Zielgebieten kein Leitungswasser, achten Sie darauf, dass die Wasserflaschenverschlüsse beim Kauf noch verschweißt sind und treffen Sie sorgfältige Hygienevorkehrungen für die Nahrungsmittelaufnahme beim Landgang. Nahrungsmittel von Straßenständen oder aus günstigen Straßenrestaurants sollten nach Möglichkeit gemieden werden, da i. d. R. nicht die erforderlichen Hygienemaßnahmen bei der Nahrungszubereitung eingehalten werden.

    Ausführliche Gesundheitshinweise sowie Informationen zum Impfschutz finden Sie auf den jeweiligen Zielgebietsseiten. Wählen Sie hierzu unter "An- und Einreise" die Rubrik "Einreise & Gesundheit" aus.

  • Was muss ich anlässlich der politischen Lage im Nahen Osten bei meiner AIDA Reise beachten?

    Für AIDA Cruises hat die Sicherheit von Gästen und Crew jederzeit oberste Priorität. Die aktuelle Sicherheitslage in der betroffenen Region wird durch uns permanent beobachtet und mit Hilfe eigener und externer Analysen qualitativ bewertet. Auf Basis dieser Analysen entscheiden wir für jede einzelne Reise, ob und welche Maßnahmen gegebenenfalls eingeleitet werden.

    Gästen mit einer individuellen Ausflugsplanung empfehlen wir, die Sicherheitslage zu berücksichtigen. Sie sollten dringend von Ausflügen ins Landesinnere absehen. Sollte darüber hinaus zu irgendeinem Zeitpunkt die Sicherheit der Passagiere und der Crew nicht unter allen Umständen gewährleistet sein, wird AIDA Cruises umgehend reagieren.

    Wir verfolgen die weitere Entwicklung sehr aufmerksam und werden rechtzeitig vor Anreise unserer Gäste entscheiden, ob wir die Reisen ins Rote Meer in der vorhergesehenen Form durchführen können. Alle Gäste werden bei einer Reiseänderung umgehend informiert.

  • Kann ich die Hafenregionen auch per Fahrrad erkunden?

    Ja, erobern Sie Metropolen, wie Rom, oder die spektakuläre Landschaft Norwegens mit dem Fahrrad - mit unserer Biking Crew erleben Sie Ihre Lieblingsziele besonders intensiv. Buchen Sie Ihren Biking-Ausflug schon vor Urlaubsbeginn auf myAIDA und profitieren Sie von unseren attraktiven Online-Angeboten. Wenn ein Biking Ausflug ausgebucht ist kann es dennoch kurz vor Reisebeginn zu Stornierungen kommen. Wir empfehlen Ihnen am letzten Tag vor Buchungsschluss (in der Regel vier Tage vor Beginn der Reise) noch einmal unter MyAIDA zu prüfen, ob Plätze frei geworden sind. Sollte der Biking Ausflug zum Reisebeginn ausgebucht sein, ist es trotzdem möglich, dass Restkontingente an Bord zur Verfügung stehen und dort gebucht werden können.

    Die aktuellen Biking Angebote und die Einverständniserklärung zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie unter www.aida.de/biking

    Das Ausleihen der Fahrräder ist nur in Verbindung mit einem AIDA Ausflug möglich.

    Für alle Touren, die Sie bei uns buchen, stellen wir Ihnen folgende Ausrüstung zur Verfügung:

    • AIDA MTB
    • AIDA Touren Fahrräder  
    • Bike Helme der Firma UVEX
    • Rucksack  
    • AIDA Trinkflasche inkl. Energy Pulver der Firma Dextro Energy
    • Fitness Riegel
    • Auf Wunsch SPD Pedale
  • AIDA läuft die Färöer-Inseln an. Wie steht AIDA Cruises zum Walfang auf den Färöer-Inseln?

    AIDA Cruises distanziert sich ausdrücklich vom Walfang. Umwelt- und Meeresschutz haben bei AIDA Cruises höchste Priorität. Artenschutz ist dabei ein wesentlicher Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie.

    Die Transreisen von AIDA führen durch die nordländische Region, die sich insbesondere durch eine intakte Natur und große biologische Vielfalt auszeichnet.

    Die Beobachtung von Walen in ihrem natürlichen Lebensraum stellt dabei in diesem Zielgebiet eine ganz besondere Faszination dar. AIDA Cruises setzt sich für den Schutz der Meeressäuger ein und ruft auch seine Gäste dazu auf, den Artenschutz zu unterstützen.

    Dr. Monika Griefahn, Direktorin für Umwelt und Gesellschaft und langjährige Greenpeace Aktivistin, steht seit 2013 in persönlichem Kontakt mit dem Premierminister der Färöer-Inseln. Sowohl in Briefen als auch bei einem persönlichen Treffen hat sie unsere Missbilligung des Walfangs zum Ausdruck gebracht und angeregt, stattdessen den Walschutz zu fördern und „Whale Watching“ als nachhaltiges Angebot für Touristen und Bewohner der Faröer Inseln in Erwägung zu ziehen. Trotz der Beteuerungen von Premierminister Kaj Leo Johannessen, sich für den Walschutz einsetzen zu wollen, gibt es in dieser Hinsicht keine Fortschritte – im Gegenteil.

    Im Juni 2015 wurde auf den Färöer-Inseln das Gesetz zum Walfang, genannt „Grindalógin“, um einen Zusatz erweitert, der jede Person - Einheimische wie Besucher - dazu verpflichtet, jede Sichtung von Walen innerhalb von zwölf Seemeilen zur Küste den Behörden der Färöer-Inseln zu melden. Nach offiziellen Angaben können diese Mitteilungen als Grundlage mit herangezogen werden bei der Entscheidung, ob die gesichtete Walschule zum Grindadráp, sprich zum traditionellen Walfang, freigegeben wird. Erfolgt keine Meldung, drohen Geldstrafen bis hin zu Haftstrafen von bis zu zwei Jahren. Erfolgt keine Meldung, drohen Geldstrafen bis hin zu Haftstrafen von bis zu zwei Jahren.

    Aus Verantwortung gegenüber unserer Crew und unseren Gästen sowie aus Gründen des  Tierschutzes hat sich AIDA Cruises dazu entschieden, die Färöer-Inseln bis auf weiteres nicht mehr anzulaufen.

  • Bekomme ich an Bord weiterführende Hafeninformationen?

    Bordzeitung AIDA Heute:

    • täglich digitale Bordzeitung
    • als PDF im Bordportal
    • an Bord von allen Schiffen
    • informiert über alle wissenswerte Dinge wie Hafeninformationen, Wetter, Tagesprogramm, Öffnungszeiten u.v.m.
    • eine Willkommensausgabe erhalten Sie am Anreisetag beim Check-in in Papierform

    Zusatzinformation:

    • nur auf Deutsch
    • keine Aushändigung mehr an der Kabinentür
    • einige ausgedruckte Exemplare ab 20:00 Uhr in öffentlichen Bereichen (Theatrium, Plaza, Beach Club) ausgelegt

Landgang & Einreise


  • Wie gelange ich an Land?

    Wenn Ihr Schiff in einem Hafen festmacht, dann können Sie ganz einfach über die Gangway von Bord gehen. Wenn der Liegeplatz auf Reede, also nicht in einem  Hafen ist, dann werden Sie bequem mit Motorbooten, den sogenannten Tendern, an Land gebracht.

  • Welche Zollbestimmungen muss ich beachten?

    Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Schuhe, Schmuck, Fotoapparat, Videokamera usw., können in der Regel zollfrei mitgeführt werden. Die Mitnahme und Einfuhr von Waffen, Munition, Drogen und explosiven/feuergefährlichen Gegenständen ist verboten.

    Darüber hinaus ist in vielen südamerikanischen Ländern (u. a. Brasilien und Chile) die Einfuhr von frischen Nahrungsmitteln (z. B. Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst) verboten. Bitte beachten Sie, dass es strengstens untersagt ist, Produkte einzuführen, die aus Materialien geschützter Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind. In vielen Reiseländern werden geschützte Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Produkte zum Kauf angeboten. Vorsicht ist auch beim Sammeln am Strand geboten: Bedrohte Arten könnten darunter sein. Teilweise sind auch Antiquitäten von einem Ein- oder Ausfuhrverbot betroffen. Wir bitten Sie, nicht zum illegalen und schädlichen Handel beizutragen und sich rechtzeitig zu informieren. Bei einem Verstoß gegen entsprechende Zoll- bzw. Ein- oder Ausfuhrbestimmungen drohen schwere Sanktionen, wie z. B. Zollbeschlagnahmung, polizeiliche Anzeige oder hohe Geldstrafen.

    Bitte beachten Sie: Papiere von Straßenhändlern sind ungültig. Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computer, Software, Kleidung usw. sowie die Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder Gast selbst für die Einhaltung der jeweils gültigen Devisen-, Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbestimmungen verantwortlich ist. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die für Sie zutreffenden Devisen-, Zoll- bzw. Ein-/Ausfuhrbestimmungen. Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) und der Deutschen Zollbehörden (www.zoll.de).

    Für die Einreise nach Deutschland gelten folgende Besonderheiten:

    Aus Nicht-EU-Staaten
    Reisende, die mindestens 17 Jahre alt sind, dürfen für den eigenen Ge- oder Verbrauch folgende Mengen-und Wertgrenzen einführen:

    1. Tabakwaren 

    • 200 Zigaretten oder
    • 100 Zigarillos oder
    • 50 Zigarren oder
    • 250 g Rauchtabak

    2. Alkohol und alkoholhaltige Getränke:

    • 1 l Spirituosen
    • 2 l Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchsteb 22 Volumenprozent oder
    • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und 
    • 4 l nicht schäumende Weine und 
    • 16 l Bier

    3. Besonderheiten

    • eine geringe Menge Parfüm

    Bei anderen Waren (z.B. Kleidung) gilt in der Regel eine Zollfreigrenze von insgesamt bis zu 430 Euro.

    Aus EU-Staaten
    Die nachfolgenden Richtmengen gelten für den Eigenbedarf:

    1. Tabakwaren 

    • 800 Zigaretten oder
    • 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückwert von höchstens 3 g) oder
    • 200 Zigarren oder
    • 1.000 g Rauchtabak oder
    • 800 Stück erhitzer Tabak oder
    • 1 l, jedoch höchstens 10 Kleinverkaufspackungen Substitute für Tabackwaren 

    2. Alkohol und alkoholhaltige Getränke:

    • 10 l Spirituosen (z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka, Alokopops, Likör) 
    • 20 l sogenannte Zwischenerzeugnisse (z. B. Campari, Portwein, Madeira, Sherry) eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und 
    • 90 l Wein (davon 60 l Schaumwein)
    • 110 l Bier

    3. sonstige verbrauchsteuerpflichtige Waren 

    • 10 kg Kaffee 
    • 10 kg kaffeehaltige Waren 

    Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft dürfen weder Zigaretten noch Alkohol zollfrei verkauft werden. Bitte beachten Sie, dass über die hier aufgezeigten Zollvorschriften hinaus weitere Zollvorgaben zu berücksichtigen sein können. Bitte erkundigen Sie sich hierzu rechtzeitig vor Reisebeginn, z. B. auf www.auswaertiges-amt.de, www.crm.de, www.visum-centrale.de oder www.zoll.de über mögliche Ergänzungen oder tagesaktuelle Veränderungen.

  • Ich spreche keine Fremdsprache - wie kann ich mich auf einem AIDA Ausflug verständigen?

    Wir bemühen uns bei allen Ausflügen um deutschsprachige Reiseleiter, die jedoch in manchen Zielgebieten gar nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. In diesem Fall werden die Ausflüge nach Möglichkeit von AIDA Scouts begleitet. Es kann vorkommen, dass ein AIDA Scout dann mehr als eine Gruppe betreut.

  • Benötige ich einen besonderen Impfschutz?

    In einigen Reisegebieten wird eine Gelbfieber- und Tollwutimpfung empfohlen bzw. ist behördlich vorgeschrieben. Außerdem gibt es in einigen Destinationen das Risiko einer Infektion mit Malaria oder Dengue-Fieber. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Arzt über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen. Ein ärztlicher Rat zu Thrombose und anderen Gesundheitsrisiken sollte ggf. ebenfalls eingeholt werden. 

    Nutzen Sie auch gerne den AIDA Urlaubkompass für weitere Informationen.

  • Benötige ich ein Visum oder ist mein Reisepass bzw. Personalausweis ausreichend?

    Jeder Passagier ist verpflichtet, für alle Reisen einen nach Reiseende noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass mit sich zu führen. Alle Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen werden, stellen eine Ausnahme dar. Hier brauchen deutsche Staatsbürger nur einen Personalausweis, der noch sechs Monate nach Reiseende gültig ist.

    Für die meisten Reisen wird kein gesondertes Visum benötigt. Welche Ausnahmen es gibt, lesen Sie auf den jeweiligen Zielgebietsseiten unter "An- und Einreise" in der rechten Spalte.  

  • Wie kann ich in meinem Urlaubsland bezahlen?

    Informationen zu den jeweiligen Währungen und tagesaktuellen Umrechnungskursen erfahren Sie bei Ihrer Bank.

    In vielen karibischen, südamerikanischen und asiatischen Zielgebieten können Sie auch in US-Dollar bezahlen.

    Wir empfehlen generell die Mitnahme einer Kreditkarte, die in vielen Ländern der Welt als Zahlungsmittel und zum Abheben von Bargeld akzeptiert wird. Dabei können Gebühren anfallen, die Sie bei Ihrer kartenausgebenden Bank erfragen können.

  • Muss ich für einen Landgang meinen Personalausweis bzw. Reisepass mitnehmen?

    Die Landgangsbestimmungen sind hafenabhängig. In den meisten Fällen reicht die Bordkarte, um sich an Land auszuweisen. Sollten für einen Landgang weitere Dokumente benötigt werden, informiert Sie das Bordpersonal rechtzeitig.

  • Benötige ich für einen Ausflug in die Russische Förderation (St. Petersburg oder Sochi) ein Visum?

    Für Gäste, die an Ausflügen teilnehmen, die durch AIDA Cruises vermittelt wurden, beantragt AIDA Cruises ein Sammelvisum. In diesem Fall müssen Sie sich nicht um das Visum kümmern! Für individuelle Landgänge benötigt jeder Gast ein Einzelvisum. Dieses muss er selbst rechtzeitig vor der Reise bei der Botschaft der Russischen Förderation (Konsularabteilung) beantragen. Detaillierte Informationen finden Sie unter http://www.russisches-konsulat.de/visa.htm Das Visum für individuelle Landgänge kann auch als elektronisches Visum unter folgendem Link angemeldet werden: https://evisa.kdmid.ru/. Das elektronische Visum ist kostenfrei und muss spätestens 4 Tage vor der Anreise beantragt worden sein.


Buchung & Tickets


  • Ein Ausflug ist ausgebucht. Gibt es zusätzliche Plätze?

    Alle angebotenen Ausflüge für Ihre Reise finden Sie auf myAIDA. Selbstverständlich kann es sein, dass für einen Ausflug wieder freie Plätze verfügbar sind – schauen Sie deshalb einfach regelmäßig auf myAIDA nach, ob Ihr Wunschausflug wieder verfügbar ist. Sie können sich auch an Bord bei unseren AIDA Scouts informieren und, Verfügbarkeit vorausgesetzt, Ihren Wunschausflug buchen. Zusätzliche Informationen zu Ausflügen finden Sie unter www.aida.de/ausfluege.

    Sofern ein konkreter Ausflugswunsch besteht, nutzen Sie unsere Abo-Funktion und wir benachrichtigen Sie, sofern es wieder Plätze gibt.

  • Wo erhalte ich meine Ausflugstickets?

    AIDA fährt "ticketlos"! Ihr gebuchter Ausflug ist auf Ihrer Bordkarte registriert, mit welcher Sie sich zum Treffpunkt begeben. Den Treffpunkt und die Uhrzeit erfahren Sie im iTV, im Bordportal und an den Ausflugscountern.

  • Ein Ausflug ist ausgebucht. Gibt es zusätzliche Plätze?

    Alle angebotenen Ausflüge für Ihre Reise finden Sie auf myAIDA. Selbstverständlich kann es sein, dass für einen Ausflug wieder freie Plätze verfügbar sind – schauen Sie deshalb einfach regelmäßig auf myAIDA nach, ob Ihr Wunschausflug wieder verfügbar ist. Sie können sich auch an Bord bei unseren AIDA Scouts informieren und, Verfügbarkeit vorausgesetzt, Ihren Wunschausflug buchen. Zusätzliche Informationen zu Ausflügen finden Sie unter www.aida.de/ausfluege.

    Sofern ein konkreter Ausflugswunsch besteht, nutzen Sie unsere Abo-Funktion und wir benachrichtigen Sie, sofern es wieder Plätze gibt.

  • Können Segwayausflüge im Internet vorgebucht werden?

    Segwayausflüge können Sie ausschließlich an Bord buchen, da Sie zur Teilnahme an diesen Ausflügen eine AIDA Segway Lizenz benötigen. An der Biking Station an Bord beraten unsere AIDA Guides Sie gerne persönlich über die Segwayausflüge.

  • Kann ich einen Bikingausflug vor Reiseantritt buchen?

    Ja, Sie können Ihren Biking Ausflug schon vor Urlaubsbeginn auf myAIDA buchen. Wenn ein Biking Ausflug ausgebucht ist kann es dennoch kurz vor Reisebeginn zu Stornierungen kommen. Wir empfehlen Ihnen am letzten Tag vor Buchungsschluss (in der Regel vier Tage vor Beginn der Reise) noch einmal unter myAIDA zu prüfen, ob Plätze frei geworden sind. Sollte der Biking Ausflug zum Reisebeginn ausgebucht sein, ist es trotzdem möglich, dass Restkontingente an Bord zur Verfügung stehen.

    Weitere Informationen zur Buchung eines Biking Ausfluges finden Sie bei myAIDA unter dem Reiter "Ausflüge".


Vor Ort & an Bord


  • Bekomme ich an Bord weiterführende Hafeninformationen?

    Bordzeitung AIDA Heute:

    • täglich digitale Bordzeitung
    • als PDF im Bordportal
    • an Bord von allen Schiffen
    • informiert über alle wissenswerte Dinge wie Hafeninformationen, Wetter, Tagesprogramm, Öffnungszeiten u.v.m.
    • eine Willkommensausgabe erhalten Sie am Anreisetag beim Check-in in Papierform

    Zusatzinformation:

    • nur auf Deutsch
    • keine Aushändigung mehr an der Kabinentür
    • einige ausgedruckte Exemplare ab 20:00 Uhr in öffentlichen Bereichen (Theatrium, Plaza, Beach Club) ausgelegt
  • Wo erhalte ich meine Ausflugstickets?

    AIDA fährt "ticketlos"! Ihr gebuchter Ausflug ist auf Ihrer Bordkarte registriert, mit welcher Sie sich zum Treffpunkt begeben. Den Treffpunkt und die Uhrzeit erfahren Sie im iTV, im Bordportal und an den Ausflugscountern.

  • Wie gelange ich an Land?

    Wenn Ihr Schiff in einem Hafen festmacht, dann können Sie ganz einfach über die Gangway von Bord gehen. Wenn der Liegeplatz auf Reede, also nicht in einem  Hafen ist, dann werden Sie bequem mit Motorbooten, den sogenannten Tendern, an Land gebracht.

  • Ich möchte mehr über das Klima meines Urlaubszieles erfahren. Wo finde ich die entsprechenden Informationen?

    Unter der Rubrik „Angebote & Buchen“ finden Sie zu jedem Hafen unserer Routen die entsprechenden Wetter- und Klimadaten. Sie wählen dazu auf der Weltkarte das entsprechende Zielgebiet aus und können sich dann detailliert über jeden Hafen informieren.

    Außerdem können Sie sich über das aktuelle Wetter für Ihre Häfen bei myAIDA unter der Rubrik "Reiseinformationen"  informieren.


Besondere Hinweise zu Ausflügen: Kinder, Aktivitäten & Gesundheit


  • Gibt es für die Ausflüge eine Kinderermäßigung?

    Kinder unter zwei Jahren können kostenlos an den Ausflügen teilnehmen, haben aber keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. Die Teilnahme erfolgt in diesen Fällen auf eigene Gefahr und auf Verantwortung der Eltern und Erziehungsbeauftragten. Im Alter von 2-11 Jahren gibt es bei fast allen Ausflügen Kinderermäßigungen. Wenn Sie ein „nein“ beim Kinderpreis lesen, dürfen Kinder aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht oder erst ab einem bestimmten Alter teilnehmen.

  • Auf welchen Schiffen wird Segway angeboten?

    Wann und auf welchen AIDA Schiffen Segwaytouren angeboten werden erfahren Sie hier.

  • Kann ich die Hafenregionen auch per Fahrrad erkunden?

    Ja, erobern Sie Metropolen, wie Rom, oder die spektakuläre Landschaft Norwegens mit dem Fahrrad - mit unserer Biking Crew erleben Sie Ihre Lieblingsziele besonders intensiv. Buchen Sie Ihren Biking-Ausflug schon vor Urlaubsbeginn auf myAIDA und profitieren Sie von unseren attraktiven Online-Angeboten. Wenn ein Biking Ausflug ausgebucht ist kann es dennoch kurz vor Reisebeginn zu Stornierungen kommen. Wir empfehlen Ihnen am letzten Tag vor Buchungsschluss (in der Regel vier Tage vor Beginn der Reise) noch einmal unter MyAIDA zu prüfen, ob Plätze frei geworden sind. Sollte der Biking Ausflug zum Reisebeginn ausgebucht sein, ist es trotzdem möglich, dass Restkontingente an Bord zur Verfügung stehen und dort gebucht werden können.

    Die aktuellen Biking Angebote und die Einverständniserklärung zum Ausdrucken und Ausfüllen finden Sie unter www.aida.de/biking

    Das Ausleihen der Fahrräder ist nur in Verbindung mit einem AIDA Ausflug möglich.

    Für alle Touren, die Sie bei uns buchen, stellen wir Ihnen folgende Ausrüstung zur Verfügung:

    • AIDA MTB
    • AIDA Touren Fahrräder  
    • Bike Helme der Firma UVEX
    • Rucksack  
    • AIDA Trinkflasche inkl. Energy Pulver der Firma Dextro Energy
    • Fitness Riegel
    • Auf Wunsch SPD Pedale
  • Welche Gesundheitshinweise sollte ich beachten?

    Da die Sonnenstrahlung an Deck eines Schiffes intensiver ist, empfehlen wir eine Sonnenbrille und eine Kopfbedeckung zu tragen sowie Sonnenschutzmittel mit ausreichendem Lichtschutzfaktor zu verwenden. In tropischen und subtropischen Regionen empfehlen wir die Verwendung von geeignetem Mückenschutz. Beim Auftreten von Krankheitssymptomen, insbesondere von Magen- Darm-Erkrankungen oder Fieber, empfehlen wir eine umgehende Vorstellung im Bordhospital. Bitte trinken Sie in den Zielgebieten kein Leitungswasser, achten Sie darauf, dass die Wasserflaschenverschlüsse beim Kauf noch verschweißt sind und treffen Sie sorgfältige Hygienevorkehrungen für die Nahrungsmittelaufnahme beim Landgang. Nahrungsmittel von Straßenständen oder aus günstigen Straßenrestaurants sollten nach Möglichkeit gemieden werden, da i. d. R. nicht die erforderlichen Hygienemaßnahmen bei der Nahrungszubereitung eingehalten werden.

    Ausführliche Gesundheitshinweise sowie Informationen zum Impfschutz finden Sie auf den jeweiligen Zielgebietsseiten. Wählen Sie hierzu unter "An- und Einreise" die Rubrik "Einreise & Gesundheit" aus.





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